Bauvoranfrage

Bausicherheit durch verbindliche Auskunft

Billiger als ein erfolgloser kompletter Bauantrag oder eine kostspielige Fehlplanung ist eine sog. Bauvoranfrage gemäß Art. 71 Bayer. Bauordnung. Sie kann bereits vor Kauf eines Baugrundstückes über die Gemeinde gestellt werden, um überhaupt erst die Bebaubarkeit des Grundstückes oder andere Zweifelsfragen zu klären.
 
Die Genehmigungsbehörde entscheidet im Rahmen des gestellten Antrages verbindlich vorweg über die angefragten Punkte der späteren Baugenehmigung.

Besonderheiten

Zuständigkeit nach Gemeinden:
 
Bauamt Zuständigkeiten Klein

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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