Altkleider und -schuhe

Seit 1.1.2025 gibt es eine EU-weite Pflicht zum getrennten Sammeln von Alttextilien. Brauchbare Bekleidungs- und Haushaltstextilien sowie Schuhe dürfen deshalb nicht mehr in die Restmülltonne gegeben, sondern müssen über einen Altkleidercontainer entsorgt werden. Zertifizierte Entsorgungsfirmen kümmern sich anschließend um die Aufbereitung und Wiederverwendung.

Nicht in den Altkleidercontainer gehören stark abgetragene, kaputte oder dauerhaft verschmutzte Textilien oder Schuhe. Diese müssen in der Restmülltonne entsorgt werden, da sie anderenfalls mit hohem Aufwand aussortiert werden und womöglich eine Verwertung der anderen Sammelware verhindern.

Alttextilien werden an allen 45 Wertstoffhöfen angenommen. Darüber hinaus gibt es landkreisweit an mehr als 100 Standorten Sammelbehälter für Altkleider und -schuhe (meist in direkter Nachbarschaft zu den Depotcontainern für Altglas und Weißblech).


Altkleidercontainer

Entstehende Kosten

Bei der Abgabe entstehen keine Kosten.

Bemerkungen

Tipps zur Vermeidung von Textilabfällen

  • Achten Sie bereits beim Kauf von Kleidung und Schuhen auf deren Haltbarkeit.
  • Geben Sie nicht mehr benötigte Kleidungsstücke, Schuhe oder andere Textilien an Freunde, Familienmitglieder, Second-Hand-Läden oder über Online-Plattformen weiter.
  • Kaputte Textilien lassen sich im eigenen Haushalt gut als Putzlappen weiterverwenden oder können zu anderen nützlichen Gegenständen umgearbeitet werden (z.B. Abschminkpads, Patchworkdecken, Buchhüllen, Wärmflaschenbezüge etc.)

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