Finanzbuchhaltung, Mahnungs- und Vollstreckungswesen

Abfallgebühren vier Mal im Jahr bezahlen
Die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung werden vier Mal pro Jahr jeweils zur Mitte des Quartals fällig.

Neuer Gebührenbescheid bei Wechsel Eigentümer, Anzahl/Größe der Abfalltonne/n, Nutzungsänderung ...
Ändert sich der Gebührentatbestand, erhalten die Grundstückseigentümer bzw. Zustellbevollmächtigten einen neuen Gebührenbescheid. Dieser ist dann bis zur nächsten Änderung gültig.

SEPA-Lastschriftmandat für Abfallgebühren
Sie können Ihre Abfallgebühren bequem und termingerecht im Lastschrifteneinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen. So kommen Sie nie in Zahlungsverzug und vermeiden Mahngebühren und Säumniszuschläge. Eventuelle Überzahlungen werden selbstverständlich mit den Folgefälligkeiten verrechnet oder zurücküberwiesen. 
Zum SEPA-Lastschriftmandat Abfallgebühren ...

Bei Zahlungsrückständen droht Mahnverfahren
Werden die Abfallgebühren nicht rechtzeitig ausgeglichen, leitet die Kommunale Abfallwirtschaft das Mahnverfahren ein. Erfolgt weiterhin kein Zahlungseingang, kommt es zu weiteren Vollstreckungsmaßnahmen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Herrmann
Sachbearbeiterin
08342 911-456-554Ärztehaus 504
Herr Negele
Aufgabenverantwortlicher
08342 911-324-554Ärztehaus 508

Notwendige Unterlagen

Gebührenbescheid Abfallentsorgung und/oder Mahnung

Entstehende Kosten

siehe Gebührenbescheid Abfallentsorgung bzw. Mahnschreiben

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden