Finanzbuchhaltung, Mahnungs- und Vollstreckungswesen
Abfallgebühren vier Mal im Jahr bezahlen
Die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung werden vier Mal pro Jahr jeweils zur Mitte des Quartals fällig.
Neuer Gebührenbescheid bei Wechsel Eigentümer, Anzahl/Größe der Abfalltonne/n, Nutzungsänderung ...
Ändert sich der Gebührentatbestand, erhalten die Grundstückseigentümer bzw. Zustellbevollmächtigten einen neuen Gebührenbescheid. Dieser ist dann bis zur nächsten Änderung gültig.
SEPA-Lastschriftmandat für Abfallgebühren
Sie können Ihre Abfallgebühren bequem und termingerecht im Lastschrifteneinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen. So kommen Sie nie in Zahlungsverzug und vermeiden Mahngebühren und Säumniszuschläge. Eventuelle Überzahlungen werden selbstverständlich mit den Folgefälligkeiten verrechnet oder zurücküberwiesen.
Zum
SEPA-Lastschriftmandat Abfallgebühren ...Bei Zahlungsrückständen droht Mahnverfahren
Werden die Abfallgebühren nicht rechtzeitig ausgeglichen, leitet die Kommunale Abfallwirtschaft das Mahnverfahren ein. Erfolgt weiterhin kein Zahlungseingang, kommt es zu weiteren Vollstreckungsmaßnahmen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Frau Herrmann Sachbearbeiterin | 08342 911-456 | -554 | Ärztehaus 504 | |
Herr Negele Aufgabenverantwortlicher | 08342 911-324 | -554 | Ärztehaus 508 | |
Notwendige Unterlagen
Gebührenbescheid Abfallentsorgung und/oder Mahnung
Entstehende Kosten
siehe Gebührenbescheid Abfallentsorgung bzw. Mahnschreiben