Abfallgebühren

Der Landkreis erhebt Abfallgebühren und finanziert damit die öffentliche Abfallentsorgung. Die Abfallgebühren setzen sich aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen. Die Grundgebühr hängt von der Nutzung des Grundstücks ab, auf dem der Abfall entsteht. Die Leistungsgebühr richtet sich nach der Anzahl und Größe der angemeldeten Mülltonne(n).

Auf dieser Grundlage erhält jeder Grundstückseigentümer / jede Grundstückseigentümerin einen Gebührenbescheid. Dieser gilt bis zur nächsten gebührenrelevanten Änderung (z.B. Eigentümerwechsel, Änderung der Tonnengröße, An-/Abmeldung von Restmüll- oder Biotonnen).

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine jährlichen Gebührenbescheide versenden. 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Negele
Aufgabenverantwortlicher
08342 911-324-554Ärztehaus 508

Bemerkungen

Gebührenschuldner ist normalerweise der Grundstückseigentümer. Soll anstelle des Grundstückseigentümers ein Dritter für die Abfallgebühren verantwortlich sein, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht- und Verpflichtungserklärung 

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