Eigenkompostierung, Befreiung von der Biotonne
Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ostallgäu sieht vor, dass auf jedem Grundstück mindestens ein bedarfsgerechtes Behältnis für Bioabfälle bereitsteht. Eine Ausnahme kann nur erteilt werden, wenn der/die Anschlusspflichtige eine ordnungsgemäße Verwertung aller Bioabfälle nachweist (z. B. durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück).
Bitte bedenken Sie, dass die Eigenkompostierung bei vielen Abfällen aus Küche und Garten schnell an ihre Grenzen stößt. Zum Beispiel dürfen gekochte Essensreste, Wurstreste, Milchprodukte, Knochen und Gräten nicht auf den privaten Komposthaufen, aber auch nicht in die Restmülltonne gegeben werden. Deshalb ist es sinnvoll, neben der eigenen Kompoststätte auch eine Biomülltonne zur Verfügung zu haben.
Für eine Befreiung von der Anschlusspflicht füllen Sie bitte das Formular "Befreiungsantrag Biotonne" aus. Senden Sie es an die Kommunale Abfallwirtschaft oder Ihre Gemeindeverwaltung.