Biomüll

Organische Abfälle wie Obst- und Gemüseschalen, Kaffeesatz oder verwelkte Pflanzen sind wichtige Wertststoffe. Aus ihnen wird Kompost hergestellt, der in der Landwirtschaft und im Gartenbau als Dünger bzw. Humusersatz verwendet wird.

Mit der am 1. Mai 2025 in Kraft getretenen Novelle der Bioabfallverordnung  ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Ostallgäu grundsätzlich nichts. Schon vorher mussten Bioabfälle von anderen Abfällen getrennt gesammelt und die Biotonne von Stör- und Schadstoffen (z.B. Kunststoffen) frei gehalten werden.

Bürgerinnen und Bürgerinnen sollten die Neuerung der Bioabfallverordnung jedoch zum Anlass nehmen, noch konsequenter auf die korrekte Befüllung ihrer Biotonne zu achten.   

Was gehört in die Biotonne?
Was darf nicht in die Biotonne?
Wie dürfen Bioabfälle verpackt werden?

Bioabfälle

Entstehende Kosten

Die Gebühren für eine Biotonne hängen von der Größe und Ausstattung des Gefäßes ab. Gebühren ab 1.1.2022

Bemerkungen

Hotels, Gaststätten, Kantinen und andere gewerbliche Abfallerzeuger entsorgen ihre Speisereste über private Fachbetriebe.

Merkblätter

  • Biotonne
    Informationsbroschüre des Landkreises Ostallgäu

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