Wasserversorgungen

Für die öffentliche Wasserversorgung sind die Gemeinden zuständig. Für private Brunnen ist die Untere Wasserrechtsbehörde im Landratsamt zuständig.
 
Für die Kosten und Gebühren sowie für Wasserleitungen ist die Gemeinde oder das Sachgebiet Kommunalrecht im Landratsamt Ansprechpartner.
Bei Fragen zum Trinkwasser wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt im Landratsamt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Haitel
Sachbearbeiter
08342 911-341-548D 325
Herr Boost
Sachbearbeiter (rechtlich)
08342 911-495-97495D 319

Formulare

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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