Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Personen mit eigenem Haushalt, für die kein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, erhalten im Rahmen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, wenn keiner der Familienangehörigen den Haushalt führen kann, die Weiterführung des Haushalts aber geboten ist (z.B. bei Krankheit oder Tod der Hausfrau und Mutter). Die Hilfe wird aber nur gewährt, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind; dabei gilt die Einkommensgrenze des § 85 Sozialgesetzbuch XII (zweifacher Eckregelsatz  + 70 % des Eckregelsatzes für weitere Familienmitglieder + Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang). In der Kriegsopferfürsorge gilt eine günstigere Einkommensgrenze.

Nähere Informationen zur Weiterführung des Haushaltes finden Sie hier.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Richter
Sachbearbeiterin J - Lo
08342 911-263-563C 035

Notwendige Unterlagen

  1. Antrag auf Sozialhilfe
  2. Formular "Vertretungsvollmacht"
    (soweit Sie sich von einer anderen Person gegenüber dem Sozialamt vertreten lassen)
  3. Formular "Erklärung zu Antrag"
  4. Formular "Mietbescheinigung" oder Mietvertrag
  5. Formular "Bankbescheinigung"  
  6. Formular "Vermögenserklärung"
  7. Formular "Erklärung über ausländisches Grundvermögen"
  8. Formular "Erklärung zur Verwendung des Kindergeldes"
  9. Formular "Attest Krankenkost" (soweit notwendig)
  10. Rentenbescheid bzw. Verdienstbescheinigungen
  11. Kontoauszüge der letzten 3 Monate (lückenlos)
  12. Aufwandsnachweis für sämtliche Versicherungen
  13. Schwerbehindertenausweis (soweit vorhanden)

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Fomular-Übermittlung​
Sichere Übertragung ihrer ausgefüllten Formulare.

Der Antrag auf Sozialhilfe ist bei der Wohnortgemeinde zu stellen, die den Antrag anhand der melderechtlichen Unterlagen bestätigt und anschließend an die Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt zur zuständigen Bearbeitung weiterleitet. Die Angaben im Antrag sind, soweit möglich, durch geeignete Unterlagen zu belegen.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-520 o. -318
Fax: 08342/911-563

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