Lawinenwarndienst

Der in Bayern im Jahre 1967 gegründete Lawinenwarndienst ist eine Aufgabe des Katastrophenschutzes. Die Organisation sowie die Koordinierung der Lawinenwarndienstaufgaben in Bayern obliegt den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden (Gemeinden, Landratsämter, Bezirksregierungen von Oberbayern und Schwaben) unter Mitwirkung der Lawinenwarnzentrale.

Einrichtungen des Lawinenwarndienstes sind 

  • die Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Landesamt für Umwelt
  • die örtlichen Lawinenkommissionen sowie
  • ein Netz von Mess- und Beobachtungsstationen.

 

Als Ansprechpartner dient im örtlichen Bereich die jeweilige Gemeinde.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Rieger
Aufgabenverantwortlicher
08342 911-298-561A 181
Herr Stadler
Stellvertreter
08342 911-299-561A 181

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-561

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