Abrechnung mit den Schlachtbetrieben und Tierärzten

Amtliche Untersuchungen nach dem Fleischhygienerecht werden durch Kostenbescheide an die Schlachtbetriebe über Tagebuchbelege der Tierärzte abgerechnet.

Hierzu gehört auch die Abrechnung der Kontrollen von Zerlegemengen in Zerlege- oder Wildbearbeitungsbetrieben.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Eibel
Sachbearbeiterin
08342 911-761-557D 171
Herr Jenewein
Stellvertreter
08342 911-348-559C 043

Entstehende Kosten

Fleischbeschaugebühren, Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle von Zerlegemengen und Wildbearbeitungsbetrieben sowie für die Ausstellung von Genusstauglichkeitsbescheinigungen laut Kostenverzeichnis

Gesetzliche Grundlagen

Die Fleischhygienegebühren im Rotfleischbereich werden als Verwaltungskosten nach Art. 1, 2 und 5 Abs. 1 des Bayerischen Kostengesetzes  (BayKG) i. V. mit dem Kostenverzeichnis (KVz),  lfd. Tarif-Nr. 7.IX.11 erhoben.
 
Die für die Fleischhygieneüberwachung zuständigen Personen (Tierärzte und amtliche Fachassistenten) sind Angestellte des Landkreises Ostallgäu
und werden nach dem TV-Fleischuntersuchung vergütet.

Bemerkungen

Das Landratsamt Ostallgäu nutzt zur Abrechnung der Fleischhygienegebühren sowie der Vergütungen der Beschauer das Datenverarbeitungsverfahren der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung.

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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