Motorsportliche Veranstaltungen

Wer eine motorsportliche Veranstaltung (Rennen mit Kraftfahrzeugen, Motorradrennen, Sonder- bzw. Wertungsprüfungen mit Renncharakter, Stunt-Shows, Traktor-Pullings usw.) durchführen möchte, bedarf nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) der Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt. Für den Bereich des Landkreises Ostallgäu ist das Landratsamt Ostallgäu zuständig. Findet eine motorsportliche Veranstaltung ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund statt, entfällt die Erlaubnispflicht nach dem LStVG; einzuholen ist dann eine Erlaubnis nach § 29 der Straßenverkehrsordnung STVO (zuständig: Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes oder der Gemeinde).

Die Durchführung einer motorsportlichen Veranstaltung ist beim Landratsamt zu beantragen. Soweit erforderlich, werden Feuerwehr, Rettungsdienst, Naturschutzbehörden und ggf. weitere Behörden und öffentliche Stellen, deren Zuständigkeit berührt wird, am Antragsverfahren beteiligt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Rieger
Sachbearbeiter
08342 911-298-561A 181
Herr Stadler
Stellvertreter
08342 911-299-561A 181

Notwendige Unterlagen

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Art der Veranstaltung
  • Ort der Veranstaltung
  • Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
  • voraussichtliche Anzahl der Zuschauer
  • Zahl der vorgesehenen Ordner
  • Nachweis über Brandschutz- und ggf. Lärmschutzmaßnahmen
  • ggf. Beschreibung und Vorhaltung ausreichender Schutzausrüstung der Darsteller und Hilfspersonal
  • Sicherstellung und Beauftragung eines geeigneten Sanitäts- und Brandschutzdienstes
  • deutliche Kennzeichnung von Rettungswegen
  • Erklärung (formlos) über die Freistellung der Behörden (Gemeinde, Landratsamt und Freistaat Bayern) von allen Schadens-/ Ersatzansprüchen
  • Lageplan mit Darstellung der Strecke, Fahrerlager, Bemaßung, Zufahrten zur Strecke, Zuschauerbereiche, Sicherheitszonen /-bereiche usw.
  • Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer
  • Versicherungsbestätigung (Veranstalterhaftpflicht- /Unfallversicherung mit Sachschadens- und Personenhaftpflicht - auch für Zuschauer - die bei allen Schadensfällen aufgrund der Veranstaltung eintritt)
  • Streckenplan

 

Der Veranstalter muss ggf. ein Sicherheitskonzept vorlegen, das abhängig vom Ablauf der geplanten Veranstaltung alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen beschreibt. Er hat insbesondere anzugeben:

  • wie groß die vorgesehene Aktionsflächen sind
  • welche Lage und Beschaffenheit diese haben (geteert, gepflastert, unbefestigt)
  • an welcher Stelle und in welchem Umfang Zuschauerbereiche (einschl. Steh- /Sitzplätze oder Tribünen) vorhanden sind
  • inwieweit Absperrungen (welcher Bauart) und Schutzeinrichtungen, -zonen, insbesondere in den Zuschauerbereichen, vorgesehen sind und das unbefugte Betreten von allen Seiten ausgeschlossen werden kann
  • wie viele Parkplätze vorhanden sind und
  • wie die Veranstaltung inhaltlich konzipiert ist, d. h. welche Aktionen (Veranstaltungsablauf, auch der zeitliche Ablauf und Organisation) geplant sind, wo und in welchem Umfang ggf. leicht entzündbare Flüssigkeiten (Tankbehälter, Benzinkanister usw.) gesichert werden sollen sowie ob und in welchem Umfang Bewirtung beabsichtigt und die Einrichtung von Verkaufsständen geplant ist.

Entstehende Kosten

Gebührenrahmen: 30,- € bis 1.250,- €

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-561

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