Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers (Oberflächengewässer, d.h. Bäche, Flüsse und Seen sowie Grundwasser) zu verändern.
 
Treten solche Stoffe bei einem Unfall aus, können sie entweder über den direkten Weg in ein Gewässer oder über die Versickerung über den Boden zu einer Gewässerverunreinigung führen. Die gemeindlichen Feuerwehren nehmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen die Pflichtaufgabe der Gemeinden zur Gefahrenabwehr bei Unglücksfällen entsprechend Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wahr.

Es ist daher notwendig, bei derartigen Unfällen die Feuerwehr oder Polizei möglichst schnell zu informieren. Die Integrierte Leitstelle (ILS) Allgäu oder die Polizeieinsatzzentrale übernimmt dann die Alarmierung weiterer Stellen wie z.B. Kreisverwaltungsbehörde, Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt etc..

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Rieger
Sachbearbeiter
08342 911-298-561A 181
Herr Stadler
Sachbearbeiter
08342 911-299-561A 181

Besonderheiten

Bitte informieren Sie die Feuerwehr oder Polizei möglichst rasch und geben Sie möglichst genaue Informationen, insbesondere über den Unfallort und Unfallzeit sowie Art und Menge der freigesetzten Stoffe.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-561

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