Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers (Oberflächengewässer, d.h. Bäche, Flüsse und Seen sowie Grundwasser) zu verändern.
Treten solche Stoffe bei einem Unfall aus, können sie entweder über den direkten Weg in ein Gewässer oder über die Versickerung über den Boden zu einer Gewässerverunreinigung führen. Die gemeindlichen Feuerwehren nehmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen die Pflichtaufgabe der Gemeinden zur Gefahrenabwehr bei Unglücksfällen entsprechend Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wahr.
Es ist daher notwendig, bei derartigen Unfällen die Feuerwehr oder Polizei möglichst schnell zu informieren. Die Integrierte Leitstelle (ILS) Allgäu oder die Polizeieinsatzzentrale übernimmt dann die Alarmierung weiterer Stellen wie z.B. Kreisverwaltungsbehörde, Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt etc..
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Herr Rieger Sachbearbeiter | 08342 911-298 | -561 | A 181 | |
Herr Stadler Sachbearbeiter | 08342 911-299 | -561 | A 181 | |