Zuschusswesen

Zuschüsse des Freistaats Bayern
Der Freistaat Bayern fördert den abwehrenden Brandschutz sowie den technischen Hilfsdienst und gewährt hierzu nach Maßgabe der „Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie“ Zuwendungen.

Hierzu ist ein Antrag (siehe Formulare) in einfacher Ausfertigung bei der zuständigen Regierung einzureichen. Dem Landratsamt ist eine Kopie des Zuwendungsantrages zu übermitteln. Dem Zuwendungsantrag ist die fachliche Stellungnahme des Kreisbrandrates beizufügen. Mit der Maßnahme bzw. der Beschaffung darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid oder die Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung bzw. zum vorzeitigen Maßnahmebeginn der Regierung von Schwaben vorliegt.

Nach Abschluss der Maßnahme ist der Regierung von Schwaben rechzeitig die Verwendungsbestätigung (siehe Formulare) mit den erforderlichen Unterlagen in einfacher Ausfertigung vorzulegen. Dem Landratsamt ist eine Kopie zu übersenden.

Zuschüsse des Landkreises
Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz ist es Aufgabe der Landkreise in den Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren. Zur Umsetzung dieser Aufgabe fördert der Landkreis die Beschaffung von Fahrzeugen sowie die Errichtung von Feuerwehrgerätehäusern der gemeindlichen Feuerwehren.

Gemäß der „Richtlinie des Landkreises Ostallgäu zur Förderung der gemeindlichen Feuerwehren“ werden die Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung (Zuschuss) gewährt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Rieger
Sachbearbeiter
08342 911-298-561A 181
Herr Stadler
Stellvertreter
08342 911-299-561A 181

Entstehende Kosten

Es enstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG), Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie des Freistaates Bayern, Richtlinie des Landkreises zur Förderung der gemeindlichen Feuerwehren

Formulare

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-561

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