Zivil-Militärische Zusammenarbeit

Gesamtverteidigung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen militärischen Stellen und zivilen Behörden nicht erst in einer Krise, sondern schon bei den Vorbereitungen im Frieden. Zivil-militärische Zusammenarbeit ist die Klammer, die militärische und zivile Verteidigung zu einer gemeinsamen und einheitlichen Gesamtverteidigung verbindet.

Zivil-militärische Zusammenarbeit beschränkt sich nicht auf die Unterstützung der Streitkräfte durch zivile Behörden und umgekehrt, sondern umfasst auch die Abstimmung der Planungen im Frieden. Die zivil-militärische Zusammenarbeit umfasst sonach folgende Aufgaben:

  1. Die Koordinierung von Planungen der zivilen und militärischen Verteidigung.
  2. Die Planung und Koordinierung von Vorsorgemaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte in einer Krise und im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
  3. Die Einbindung der im Land Bayern stationierten Streitkräfte in die Planungen für den Zivil- und Katastrophenschutz und die Einsatzplanung bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (Großschadensereignis).
  4. Die Zusammenarbeit sowie der Informationsaustausch aller Landesbehörden und Verbände mit Bundeswehrkräften in allen Angelegenheiten von gemeinsamen Interesse, wie z.B. in der Infrastruktur, bei Manövern, der Kampfmittelbeseitigung sowie Übungen der zivilen und militärischen Seite.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Rieger
Sachbearbeiter
08342 911-298-561A 181
Herr Stadler
Stellvertreter
08342 911-299-561A 181

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-561

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