Bedarfszuweisungen

Bedarfszuweisungen sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden im Einzelfall Rechnung zu tragen.
Bedarfszuweisungen werden auch zum Ausgleich von Härten gewährt, die sich bei der Verteilung von Schlüsselzuweisungen ergeben (Art. 11 FAG).
Die Gemeinden können Bedarfszuweisungen über das Landratsamt bei der Regierung von Schwaben beantragen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Staatsministeriums für Finanzen hinterlegt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Liedtke
Sachbearbeiterin
08342 911-327-562B 215
Herr Mayer
Sachbearbeiter
08342 911-325-562B 209

Notwendige Unterlagen

keine

Entstehende Kosten

Für Rechtsauskünfte des Landratsamtes entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

Art. 11 FAG

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-562

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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