Gutachtliche Tätigkeit

Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans
Die Gutachten werden gegenüber dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde erstellt.

 
Die Prüfung und Würdigung umfasst insbesondere:

 
Im Verwaltungshaushalt die Entwicklung
 

  • der fortdauernden Einnahmen zu den fortdauernden Ausgaben,
  • des Netto-Steueraufkommens,
  • der Steuerkraft und Realsteuerausnutzung (Hebesätze),
  • des Kostendeckungsgrades der öffentlichen Einrichtungen, vor allem der kostendeckenden Einrichtungen,
  • der Personalausgaben mit Stellenplan und Stellenübersicht.

 
Im Vermögenshaushalt Einnahmen aus
  

  • den Zuführungen vom Verwaltungshaushalt,
  • den Entnahmen aus der Rücklage,
  • Veräußerungserlösen, Beiträgen und ähnlichen Entgelten,
  • Zuweisungen und Zuschüssen,
  • Krediten.

 
Ausgaben
für
 

  • etwaige Zuführungen zum Verwaltungshaushalt,
  • die Zuführungen an Rücklagen,
  • Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
  • Tilgung von Krediten.

 
Hervorzuheben ist die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit laut Finanzplanung unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der Verschuldung und des Schuldendienstes sowie der allgemeinen Rücklage.
 

Die Voraussetzungen für Kreditaufnahmen sind im Hinblick auf die Gewährleistung des Haushaltsausgleichs und die erforderliche Zuführung zum Vermögenshaushalt besonders zu würdigen. Dabei sind auch etwaige Verpflichtungsermächtigungen zu berücksichtigen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Armstorfer
Sachbearbeiter
08342 911-439-562B 211
Herr Guggemos
Sachbearbeiter
08342 911-699-562B 213
Frau Philipp
Sachbearbeiterin
08342 911-433-562B 211

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Schwabenstraße 11
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