Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen
Aufgabe der überörtlichen Rechnungsprüfung ist es vor allem, aus überörtlicher Sicht auf die Entwicklung der finanziellen Verhältnisse und auf die Wirtschaftsführung gemeindlicher Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen zusammenfassend einzugehen. Gegebenenfalls sind auch die Verwaltungsgliederung, die Organisation und der Personalstand zu würdigen. Die überörtliche Prüfung hat u. a. das Ziel, Schwachstellen der Aufgabenerfüllung im Bereich der Haushalts-, Wirtschafts- und Rechnungsführung aufzuzeigen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Herr Armstorfer Sachbearbeiter | 08342 911-439 | -562 | B 211 |  |
Herr Guggemos Sachbearbeiter | | | |  |
Entstehende Kosten
Nach Zeitaufwand und den verbindlichen Tagessätzen
(vgl. Rechnungsprüfungsstellen-Gebührenverordnung).