Infektionsschutzbelehrung gem. § 43 IfSG

Im Rahmen unserer Gesundheitsfürsorge bieten wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an. Diese Belehrung ist für alle Personen verpflichtend, die in bestimmten Bereichen des Lebensmittelsektors tätig sind, insbesondere in der Herstellung, Verarbeitung und dem Verkauf von Lebensmitteln.


Infektionsschutzbelehrung im Gesundheitsamt Ostallgäu

Die Infektionsschutzbelehrungen finden derzeit ausschließlich online statt. Sie können die Online-Belehrung zu jedem beliebigen Zeitpunkt durchführen. Dafür wird eine Gebühr in Höhe von 28,00 € pro Belehrung erhoben.

Zur Online-Belehrung gelangen Sie HIER.

Was ist die Infektionsschutzbelehrung?

Die Infektionsschutzbelehrung vermittelt wichtige Informationen zum Umgang mit Lebensmitteln, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Dabei werden Maßnahmen zur persönlichen Hygiene, dem Umgang mit Lebensmitteln sowie rechtliche Pflichten und Meldepflichten bei Krankheiten erläutert. Ziel ist es, die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.

Wer benötigt die Infektionsschutzbelehrung?

Folgende Personengruppen sind gesetzlich verpflichtet, an der Belehrung teilzunehmen:

- Mitarbeiter in Restaurants, Kantinen und Cafés
- Personen, die in der Gemeinschaftsverpflegung arbeiten (z. B. in Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern),
- Personen, die in der Lebensmittelherstellung oder im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind

Infektionsschutz im Ehrenamt

Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ist eine Infektionsschutzbelehrung zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dennoch ist es wichtig, sich über grundlegende Hygieneregeln und den richtigen Umgang mit Infektionsrisiken zu informieren. Besonders bei Tätigkeiten mit gefährdeten Personengruppen oder im Umgang mit Lebensmitteln hilft ein verantwortungsvoller Infektionsschutz dabei, alle Beteiligten zu schützen.
Haben Sie dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns telefonisch.
Gerne gehen wir hier auch individuell auf Ihre Situation ein.


Ablauf der Belehrung

Die Gesundheitsbelehrung wird durch das Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragen Arzt durchgeführt. Sie umfasst sowohl theoretische Inhalte als auch Praxisbeispiele. Im Anschluss an die Belehrung erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die zur Vorlage bei Arbeitgebern dient und ihre Befähigung zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln bescheinigt.

Warum ist die Gesundheitsbelehrung wichtig?

Lebensmittelbedingte Erkrankungen stellen ein hohes Gesundheitsrisiko dar. Schon geringste Nachlässigkeiten können zu schwerwiegenden Krankheitsausbrüchen führen. Mit der Teilnahme an der Gesundheitsbelehrung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit und gewährleisten, dass die Lebensmittel, die Sie verarbeiten oder verkaufen, den höchsten Hygienestandards entsprechen. Schützen Sie sich und andere – nehmen Sie an der Gesundheitsbelehrung teil und handeln Sie verantwortungsbewusst!

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Gesundheitsamt
Fachkundige Stelle
08342/911-623-650D 150

Entstehende Kosten

Sammelbelehrung im Gesundheitsamt 14,00 € p. P.

 

Besonderheiten

Gesundheitsamt

Unter folgendem Link können Sie uns Dokumente und Unterlagen sicher übermitteln: 
Zum Upload
Informationen zur Gesundheitsförderung und Prävention finden Sie unter:
www.bioeg.de

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-623
Fax: 08342 911-650

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