Funkanlagen der Feuerwehren (BOS)

Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL). Träger des BOS-Funks sind u.a. die kommunalen (örtlichen) Feuerwehren.

Das Landratsamt erfasst die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeitet die BOS-Anträge (z. B. Antrag auf 2 m-Festfunkstelle) und leitet diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung von Schwaben) weiter.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Rieger
Stellvertreter
08342 911-298-561A 181
Herr Stadler
Stellvertreter
08342 911-299-561A 181

Notwendige Unterlagen

Antrag auf Frequenzzuteilung

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

BOS-Funkrichtlinie

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-561

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