Heizbeihilfe

Beihilfeberechtigt sind Personen, die

  1. laufende Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung oder laufende ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten,
  2. ihre Brennstoffde selbst beschaffen müssen und
  3. nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Haug
Sachbearbeiter A
08342 911-520-563C 038
Frau Greisel
Sachbearbeiterin B - D
08342 911-512-563C 031

Notwendige Unterlagen

  1. Antrag auf Brennstoffkostenbeihilfe
  2. Formular "Vertretungsvollmacht" 
    (soweit Sie sich von einer anderen Person gegenüber dem Sozialamt vertreten lassen)
  3. Formular "Erklärung zu Antrag"
  4. Formular "Mietbescheinigung" oder Mietvertrag
  5. Formular "Bankbescheinigung"
  6. Formular "Vermögenserklärung"
  7. Formular "Erklärung über ausländisches Grundvermögen"
  8. Formular "Erklärung zur Verwendung des Kindergeldes"
  9. Formular "Attest Krankenkost" (soweit notwendig)
  10. Rentenbescheid bzw. Verdienstbescheinigungen
  11. Kontoauszüge der letzten 3 Monate (lückenlos)
  12. Aufwandsnachweis für sämtliche Versicherungen
  13. Schwerbehindertenausweis (soweit vorhanden) 

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Fomular-Übermittlung​
Sichere Übertragung ihrer ausgefüllten Formulare.

Der Antrag auf Sozialhilfe ist bei der Wohnortgemeinde zu stellen, die den Antrag anhand der melderechtlichen Unterlagen bestätigt und anschließend an die Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt zur zuständigen Bearbeitung weiterleitet. Die Angaben im Antrag sind, soweit möglich, durch geeignete Unterlagen zu belegen.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-520 o. -318
Fax: 08342/911-563

>Kontaktinformationen

Funktions-E-Mail-Adresse:
sozialamt@lra-oal.bayern.de

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