Onlinezulassungen (i-Kfz)

Mit Einführung der i-Kfz Stufe 4 können Sie viele Zulassungsvorgänge digital über das Bürgerserviceportal abwickeln. Die Beantragung von Zulassungen wird außerdem auf Großkunden und juristische Personen ausgeweitet.

Der klassiche Behördengang ist dann nicht mehr notwendig.

Hinweis: Die Zulassung auf Einzelgewerbetreibende ist aus technischen Gründen online noch nicht möglich. In diesen Fällen kann eine Zulassung nur mit elektronischem Personalausweis bzw. Bayern- oder BundID mit ELSTER-Zertifikat erfolgen (ohne Unternehmenskonto).

Folgende Vorgänge sind online möglich:

Nach erfolgreichem Abschluss des Antrags erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Dieser muss innerhalb von 30 Minuten aus dem Portal heruntergeladen und gut sichtbar im Fahrzeug platziert werden. Zusätzlich mit den (noch) ungestempelten Kennzeichen können Sie dann für maximal 10 Tage ohne Zulassungspapiere und Plaketten sofort losfahren.
Die Unterlagen und Plaketten werden in diesem Zeitraum von der Zulassungsbehörde an Sie versendet.
Sollte der Zulassungsnachweis nicht rechtzeitig abgerufen werden, oder es zu technischen Problemen bei der Vorprüfung des Antrages kommen, wird die Zulassung erst drei Tage nach Versenden der Unterlagen durch die Zulassungsbehörde wirksam.



Damit Sie Zulassungen online abwickeln können, ist eine Identifizierung des Antragsstellers erforderlich.

Für Bürgerinnen und Bürger ist dies möglich durch:​

  • Personalausweis, Unionsbürgerkarte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Onlinefunktion 
  • Bund- oder BayernID-Konto mit ELSTER-Zertifikat

 

Für Firmen:​

  • Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat​


Das Bürgerserviceportal erreichen Sie hier. Eine Anleitung finden Sie unter dem Punkt "Merkblätter".

Weitere Informationen:

Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice

Notwendige Unterlagen

 NZTZWZUMADRAB

Fahrzeugschein (ZB I)*  XXX
Fahrzeugbrief (ZB II)*XX  (X)4  (X)5
akt. Kennzeichen*  X (X)1 (X)1X
eVB-NummerXXX(X)4  
HU-/SP-Bericht   (X)2 (X)2 (X)2 
 Reservierungs-PIN (X)3 (X)3 (X)3  
 Verwertungsangaben     (X)5

* mit Sicherheitscodes

1 = bei Kennzeichenwechsel
2 = falls im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) der aktuelle Bericht nicht vorliegt
3 = bei Verwendung eines vorab reservierten Kennzeichens
4 = bei Halterwechsel
5 = bei Entsorgung des Fahrzeuges

Entstehende Kosten

Die entstehenden Kosten können Sie der Gebührenübersicht unter dem Punkt "Merkblätter" entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten für das Prägen von Kennzeichen anfallen können.

Merkblätter

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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