Auskunft und Beratung (wie z. B. Abfallerzeugernummern)
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht (dazu gehört nicht die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung des Landkreises Ostallgäu) werden Bürger und Gewerbetreibende umfassend beraten.
So sind z.B. für die Entsorgung gefährlicher Abfälle Nachweise erforderlich. So genannte „Entsorgungspflichtige“ erhalten die vorgeschriebenen Identifikations- bzw. Abfallerzeugernummern. Fachinformationen zur Beseitigung von
asbesthaltigen Abfällen einschließlich der Nachweispflichten können
hier entnommen werden.
Es werden auch Fragen der ursprünglichen, stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Herr Acker Sachbearbeiter | 08342 911-354 | -542 | D 336 | |
Entstehende Kosten
Kosten entstehen in aller Regel nicht.