Auskunft und Beratung (wie z. B. Abfallerzeugernummern)

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht (dazu gehört nicht die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung des Landkreises Ostallgäu) werden Bürger und Gewerbetreibende umfassend beraten.

So sind z.B. für die Entsorgung gefährlicher Abfälle Nachweise erforderlich. So genannte „Entsorgungspflichtige“ erhalten die vorgeschriebenen Identifikations- bzw. Abfallerzeugernummern. Fachinformationen zur Beseitigung von asbesthaltigen Abfällen einschließlich der Nachweispflichten können hier entnommen werden.
 
Es werden auch Fragen der ursprünglichen, stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Acker
Sachbearbeiter
08342 911-354-542D 336

Entstehende Kosten

Kosten entstehen in aller Regel nicht.

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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