Wohnberechtigungsschein

Der Bezug öffentlich geförderter Mietwohnungen kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein nach § 5 WoBindG erfolgen.

Voraussetzungen für den Bezug eines Wohnberechtigungsscheins:

  1. Einen Wohnberechtigungsschein für eine öffentlich geförderte Wohnung kann jeder deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und jeder Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet beantragten, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  2. Einhaltung der Einkommensgrenze nach Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes.
  3. Die zulässige Größe für eine öffentlich geförderte Wohnung wird nach der Anzahl der Personen ermittelt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Eger
Sachbearbeiterin
08342 911-440-97443 D 254
Frau Gast
Sachbearbeiterin
08342 911-443-97443D 254

Notwendige Unterlagen

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Nachweis über das Einkommen vom Antragsteller und sämtlichen Haushaltsangehörigen (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid, Bescheid über Grundsicherung, Kindergeldnachweis)
  3. Bestätigung vom Einwohnermeldeamt ausfüllen
  4. Bei Ausländern Vorlage einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (mind. 1 Jahr)

Formulare

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

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Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
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