Geflügelmärkte

Hier geht es zur Allgemeinverfügung einer Aufstallungspflicht bei Geflügel

Allgemeinverfügung

 


Gemäß § 3 Geflügelpestschutz-Verordnung muss Geflügel, das auf einen Markt verbracht werden soll, längstens fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung im Bestand klinisch tierärztlich untersucht werden. Das nach dieser Untersuchung ausgestellte Gesundheitszeugnis ist beim Einlass vorzulegen.

Bei Geflügelausstellungen und -schauen (ohne Eigentümerwechsel) ist auch eine klinische Einlassuntersuchung möglich.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Entstehende Kosten

Tierarztkosten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
Fax: 08342/911-559

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Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
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