Staatliche Ehrenzeichen im Bereich der Feuerwehr

Der Würdigung von Verdiensten um das Feuerlöschwesen dient das Feuerwehr-Ehrenzeichen. Als Ehrenzeichen am Bande wird es in zwei Klassen für 25-jährige und 40-jährige aktive Dienstzeit bei einer freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr und als Steckkreuz für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen oder bei der Bekämpfung von Bränden und sonstigen Notständen vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr verliehen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Wißmiller
Sachbearbeiterin
08342 911-113-561D 168
Herr Barnsteiner
Stellvertreter
08342 911-112-97112D 168

Notwendige Unterlagen

Vorschlagsliste für die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Formulare

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-561

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