Strahlenschutz

In Gewerbe und Industrie werden unter Umständen auch radioaktive Strahlungsquellen genutzt. Im Brandfall kann von diesen Strahlungsquellen eine Gefährdung der Einsatzkräfte  (Feuerwehr) ausgehen. Es ist daher eine Bewertung der Situation vorzunehmen, die es der Feuerwehr ermöglicht, sich auf die jeweilig zu erwartende Gefährdungssituation einzustellen.

Die Strahlenschutzverordnung regelt u.a. die Vorbereitung der Brandbekämpfung. Insbesondere sind sogenannte Gefahrengruppen festzulegen, aus denen sich die erforderliche Ausbildung und Ausrüstung der Einsatzkräfte ergibt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Rieger
Sachbearbeiter
08342 911-298-561A 181
Herr Stadler
Stellvertreter
08342 911-299-561A 181

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-561

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