Pflegschaft

Sind Eltern tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage, das Sorgerecht in Teilen selbst für ihr Kind auszuüben, kann das Gericht für diese Bereiche eine sogenannte Ergänzungspflegschaft durch das Jugendamt anordnen (z. B. für die Verwaltung des Vermögens, die Bestimmung des Aufenthaltsorts des Kindes, die Regelung des Umgangs, die Regelung von Erbangelegenheiten, etc.).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Brauner
Sachbearbeiterin
08342 911-256J 212
Herr Eggensberger
Sachbearbeiter
08342 911-190-501J 212
Herr Hämmerle
Sachbearbeiter
08342 911-232-501J 009
Frau Schwart
Sachbearbeiterin
08342 911-496-501J 108

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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