Zulassung einer Abfallvermittlertätigkeit

Wer für Dritte die Verbringung von Abfällen gewerbsmäßig vermitteln will, bedarf der Genehmigung des Landratsamtes.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Acker
Sachbearbeiter
08342 911-354-542D 336

Notwendige Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Einzelfall abzustimmen.

Entstehende Kosten

Die hierfür fällige Gebühr wird aus einem Kostenrahmen von 150,00 € bis 2.500,00 € festgesetzt.

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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