Anordnungen und Überwachungen
Die sachgemäße Entsorgung von Abfällen umfasst die Beachtung der spezialgesetzlichen Regelungen und die Zuführung der einzelnen Abfallarten in die hierfür zugelassenen Beseitigungs- bzw. Verwertungsanlagen.
Missachtungen dieser Vorgaben führen zu Eingriffen mittels Anordnungen gegenüber dem Verursacher.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Herr Acker Sachbearbeiter | 08342 911-354 | -542 | D 336 | |
Frau Stetzberger Sachbearbeiterin | 08342 911-694 | -542 | D 328 | |
Entstehende Kosten
Schriftlich bestätigte Anordnungen zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände ziehen Gebühren im Rahmen zwischen 50,00 und 500,00 € nach sich.
Gesetzliche Grundlagen
Zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind Spezialregelungen in folgenden Verordnungen erlassen worden, die Kriterien zur schadlosen Beseitigung oder einer geordneten Wiederverwertung enthalten:
- Abfallnachweisverordnung
- Altfahrzeugverordnung
- Altholzverordnung
- Altölverordnung
- Batteriegesetz
- Bioabfallverordnung
- Deponieverordnung
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- Gewerbeabfallverordnung
- Klärschlammverordnung
- Pflanzenabfallverordnung
- Verpackungsgesetz