Anordnungen und Überwachungen

Die sachgemäße Entsorgung von Abfällen umfasst die Beachtung der spezialgesetzlichen Regelungen und die Zuführung der einzelnen Abfallarten in die hierfür zugelassenen Beseitigungs- bzw. Verwertungsanlagen.

Missachtungen dieser Vorgaben führen zu Eingriffen mittels Anordnungen gegenüber dem Verursacher.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Acker
Sachbearbeiter
08342 911-354-542D 336
Frau Stetzberger
Sachbearbeiterin
08342 911-694-542D 328

Entstehende Kosten

Schriftlich bestätigte Anordnungen zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände ziehen Gebühren im Rahmen zwischen 50,00 und 500,00 € nach sich.

Gesetzliche Grundlagen

Zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind Spezialregelungen in folgenden Verordnungen erlassen worden, die Kriterien zur schadlosen Beseitigung oder einer geordneten Wiederverwertung enthalten:

  • Abfallnachweisverordnung
  • Altfahrzeugverordnung
  • Altholzverordnung
  • Altölverordnung
  • Batteriegesetz
  • Bioabfallverordnung
  • Deponieverordnung
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz
  • Entsorgungsfachbetriebeverordnung
  • Gewerbeabfallverordnung
  • Klärschlammverordnung
  • Pflanzenabfallverordnung
  • Verpackungsgesetz

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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