Auslauf- und Freilandhaltung Schweine

Die Haltung von Schweinen zu Zucht- oder Mastzwecken in Auslauf- oder Freilandhaltung bedarf gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung der Genehmigung der zuständigen Behörde (Veterinäramt). Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn tierseuchenrechtliche Belange (v. a. Schweinepest-, Tollwutgefahr...) nicht entgegen stehen und entsprechende Anforderungen  wie z. B. doppelte Einfriedung des Auslaufs, kein Wildschweinkontakt, kein unbefugter Zutritt, etc. erfüllt sind.

 

Für die Auslaufhaltung finden Sie hier in Kürze ein Merkblatt des Veterinäramts Ostallgäu: 

 

 

 

Hier geht´s zur Schweinehaltungshygieneverordnung:

 

SchHaltHygV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

 

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

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Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
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