Tageszulassungen

Bei den Zulassungsbehörden können für Neufahrzeuge Tageszulassungen beantragt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Verfahrensweise müssen dabei künftig keine Kennzeichen mehr zur Abstempelung vorgelegt werden.

Mit der Tageszulassung wird ein vorläufiger Zulassungsnachweis ausgestellt. Mit diesem und den ungestempelten Kennzeichen ist es dann möglich, das Fahrzeug am Tag der Zulassung in Betrieb zu setzen.

Das Fahrzeug wird am Ende des Tages automatisch abgemeldet.

Diesen Vorgang können Sie über das Bürgerserviceportal auch online abwickeln.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice
Zulassungsstelle Füssen
alle Sachbearbeiter
08362/93874-0-20

Notwendige Unterlagen

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • eVB-Nummer
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass

Falls noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II existiert:

  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
  • Bescheinigung vom Hersteller oder Autohaus, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch kein Fahrzeubrief ausgestellt wurde.
  • Bestätigung von einer amtlich anerkannten Prüforganisation, dass die Fahrzeugidentnummer mit dem Fahrzeug übereinstimmt. Ansonsten Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde.
  • Ggf. Verzollungsnachweis
  • Ggf. Leerbrief vom Ausland
  •  

    Bei Gewerbetreibende:

    Sofern Sie nicht im Firmenregister der Zulassungsbehörde gespeichert sind, müssen die Gewerbeunterlagen vorgelegt werden. Welche Unterlagen notwendig sind, können Sie der Übersicht unter dem Punkt "Merkblätter" entnehmen.

    Entstehende Kosten

    Die entstehenden Kosten können Sie der Gebührenübersicht unter dem Punkt "Merkblätter" entnehmen.

    Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten für das Prägen von Kennzeichen anfallen können.

    Formulare

    Merkblätter

    Anschrift

    Landratsamt Ostallgäu
    Schwabenstraße 11
    87616 Marktoberdorf
    Telefon: 08342 911-0
    Fax: 08342 911-551

    Öffnungszeiten

    Bürgerservice:
    Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
    Mi.       7.30 - 12.30
    Do.      7.30 - 19.00
    Fr.       7.30 - 12.30

    Nur nach Terminvereinbarung.
    Die weiteren Bereiche:
    Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
    Di.    7.30 - 16.00
    Do.  7.30 - 17.30

    Anschrift

    Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
    Herzogstr. 3
    87629 Füssen
    Telefon: 08362 93874-0
    Fax: 08362 93874-20

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
    zusätzlich
    Do.: 14.00 - 17.30

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