Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen

Wer eine Abfallbeseitigungsanlage errichten und in Betrieb nehmen will, bedarf hierzu  einer abfallrechtlichen Genehmigung. Die Genehmigung schließt andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen (z.B. Baurecht) ein.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Acker
Sachbearbeiter
08342 911-354-542D 336

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
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Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
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