Meldung Geflügelbestände

Hier geht es zur Allgemeinverfügung einer Aufstallungspflicht bei Geflügel

Allgemeinverfügung__Aufstallungspflicht__verfügender_Teil_11.03.2021_.pdf (landkreis-ostallgaeu.de)



Gemäß § 3 Wildvogel-Geflügelpestschutz-Verordnung vom 05.04.2006 hat jeder Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen unabhängig von der Größe des Geflügelbestandes die Geflügelhaltung beim zuständigen Veterinäramt unverzüglich zum Zweck der Registrierung anzuzeigen (Name, Anschrift, Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, Nutzungsart, Standort).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
Fax: 08342/911-559

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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