Zuständigkeiten

Die Entscheidung, ob eine Hilfe notwendig und geeignet ist, und wenn ja, welche Hilfe es sein soll und wer sie erbringen soll, dürfen und sollen nicht über die Köpfe der Personensorgeberechtigten und der Kinder oder Jugendlichen hinweg gefällt werden. Der Anstoß dazu kann natürlich auch vom Kind oder Jugendlichen ausgehen, denn Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Bei längerfristigen Hilfen muss zusammen mit den Sorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen ein Hilfeplan aufgestellt werden. Dessen Voraussetzung ist eine ausführliche Information und Beratung mit dem Allgemeiner Sozialdienst (ASD) oder der Eingliederungshilfe (EGH) im Jugendamt.

In rechtlichen und finanziellen Fragen der Hilfen in Belastungs- und Krisensituationen helfen die Sachbearbeiter der Wirtschaftliche Jugendhilfe weiter.

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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