Jugendmedienschutz

Jugendmedienschutz soll Kinder und Jugendliche vor möglichen Gefährdungen durch Medien schützen. Als Teilbereich der Jugendhilfe soll er junge Menschen unterstützen, ihre individuelle und soziale Entwicklung zu fördern und positive Lebensbedingungen zu schaffen.

 

Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen, aber auch deren Erziehungsberechtigten im Umgang mit Medien sollen gestärkt werden. Dies beinhaltet vor allem auch den kritischen Umgang und die Reflexion der Mediennutzung.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Eckermann
Sachbearbeiterin
08342 911-129-552C 233

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten

Gesetzliche Grundlagen

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

Strafgesetzbuch (StGB)

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Besonderheiten

Die Veranstalterinfo Ostallgäu liefert Ihnen aktuelle Auskünfte und Informationen rund um die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, u. a. zum Jugendschutz.


www.veranstalterinfo.ostallgaeu.de 

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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