Hilfe in Notsituationen

Fällt ein Elternteil, der bisher die Betreuung eines Kindes (bis 13 Jahre) übernommen hat aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus und kann der Betreuungsbedarf nicht innerhalb der Familie oder durch Leistungen der Krankenkasse gedeckt werden, kann beim Jugendamt ein Antrag auf entsprechende Unterstützung bei der Kinderbetreuung gestellt werden.

Gesetzliche Grundlagen

§ 20 SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

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Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
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