Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach dem Wohnort. Dabei ist der Landkreis in die Bereiche Nord, Mitte und Süd aufgeteilt. Durch einen Klick auf die jeweilige Überschrift wird Ihnen die weitere Zuständigkeit angezeigt.

Nord

Mitte

Süd

Baisweil
Buchloe
Eggenthal
Friesenried
Germaringen
Günzach
Irsee
Jengen
Kaltental
Lamerdingen
Mauerstetten
Obergünzburg
Oberostendorf
Osterzell
Pforzen
Rieden (87668)
Ronsberg
Stöttwang
Untrasried
Waal
Westendorf
Aitrang
Bidingen
Biessenhofen 
Görisried
Kraftisried
Lengenwang
Marktoberdorf 
Rettenbach a. A.
Ruderatshofen
Stötten a. A.
Unterthingau
Wald
Eisenberg
Füssen
Halblech
Hopferau
Lechbruck
Nesselwang
Pfronten
Rieden a. F.
Roßhaupten
Rückholz
Schwangau
Seeg

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Maar
Arbeitsgruppenleiterin
08342 911-127-501J 110
Frau Prestele
Arbeitsgruppenleiterin
08342 911-128-501J 110

Gesetzliche Grundlagen

§ 36 SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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