Hilfen für junge Volljährige
Junge Volljährige bis zum Alter von 20 Jahren, die von ihrer Persönlichkeitsentwicklung her noch nicht in der Lage sind, ein eigenständiges Leben zu führen, können Jugendhilfeleistungen beantragen.
Hierbei geht es um pädagogische Hilfen, nicht um rein finanzielle Unterstützungen. Die Hilfe für junge Volljährige ist oft die Fortführung einer Jugendhilfemaßnahme, die schon vor der Volljährigkeit begonnen hat (z.B. Wechsel von der Heimerziehung in ein Betreutes Wohnen).
Die Hilfe kann in ambulanter, teilstationärer oder vollstationärer Form erfolgen.
Notwendige Unterlagen
Es ist ein eigener Antrag des jungen Volljährigen beim Jugendamt zu stellen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 41 SGB VIII