Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Der ordnungsrechtliche Jugendschutz umfasst alle hoheitlichen und damit verbundenen aufklärenden Maßnahmen, die die Einhaltung der Jugendschutzgesetze sicherstellen. Bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, für die ein Bußgeld bis zu 50.000 € verhängt werden kann. Das Jugendamt klärt den Sachverhalt durch Vernehmung von Zeugen und Anhörung des Betroffenen und spricht eine Verwarnung aus oder leitet ein Bußgeldverfahren ein. Die Höhe des Bußgeldes wird mit Bescheid festgesetzt.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Frau Eckermann Sachbearbeiterin | 08342 911-129 | -552 | C 233 | |
Entstehende Kosten
Abhängig vom Verstoß wird gegen den Betroffenen eine Verwarnung ohne oder mit Verwarnungsgeld bis zu 35,00 € ausgesprochen oder ein Bußgeld bis zu 50.000 € festgesetzt. Zusätzliche fallen gegebenenfalls Gebühren und Auslagen an.
Gesetzliche Grundlagen
JuSchG, OWiG, StPO