Ordnungsrechtlicher Jugendschutz

Der ordnungsrechtliche Jugendschutz umfasst alle hoheitlichen und damit verbundenen aufklärenden Maßnahmen, die die Einhaltung der Jugendschutzgesetze sicherstellen. Bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, für die ein Bußgeld bis zu 50.000 € verhängt werden kann. Das Jugendamt klärt den Sachverhalt durch Vernehmung von Zeugen und Anhörung des Betroffenen und spricht eine Verwarnung aus oder leitet ein Bußgeldverfahren ein. Die Höhe des Bußgeldes wird mit Bescheid festgesetzt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Eckermann
Sachbearbeiterin
08342 911-129-552C 233

Entstehende Kosten

Abhängig vom Verstoß wird gegen den Betroffenen eine Verwarnung ohne oder mit Verwarnungsgeld bis zu 35,00 € ausgesprochen oder ein Bußgeld bis zu 50.000 € festgesetzt. Zusätzliche fallen gegebenenfalls Gebühren und Auslagen an.

Gesetzliche Grundlagen

JuSchG, OWiG, StPO

Besonderheiten

Die Veranstalterinfo Ostallgäu liefert Ihnen aktuelle Auskünfte und Informationen rund um die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, u. a. zum Jugendschutz.


www.veranstalterinfo.ostallgaeu.de 

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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