Onlinezulassungen (i-Kfz)
Mit Einführung der i-Kfz Stufe 4 können Sie viele Zulassungsvorgänge digital über das Bürgerserviceportal abwickeln. Die Beantragung von Zulassungen wird außerdem auf Großkunden und juristische Personen ausgeweitet.
Der klassiche Behördengang ist dann nicht mehr notwendig.
Hinweis: Die Zulassung auf Einzelgewerbetreibende ist aus technischen Gründen online noch nicht möglich. In diesen Fällen kann eine Zulassung nur mit elektronischem Personalausweis bzw. Bayern- oder BundID mit ELSTER-Zertifikat erfolgen (ohne Unternehmenskonto).
Folgende Vorgänge sind online möglich:
Nach erfolgreichem Abschluss des Antrags erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis. Dieser muss innerhalb von 30 Minuten aus dem Portal heruntergeladen und gut sichtbar im Fahrzeug platziert werden. Zusätzlich mit den (noch) ungestempelten Kennzeichen können Sie dann für maximal 10 Tage ohne Zulassungspapiere und Plaketten sofort losfahren.
Die Unterlagen und Plaketten werden in diesem Zeitraum von der Zulassungsbehörde an Sie versendet.
Sollte es zu technischen Problemen bei der Vorprüfung des Antrages kommen, wird die Zulassung erst drei Tage nach Versenden der Unterlagen durch die Zulassungsbehörde wirksam.
Damit Sie Zulassungen online abwickeln können, ist eine Identifizierung des Antragsstellers erforderlich.
Für Bürgerinnen und Bürger ist dies möglich durch:
- Personalausweis, Unionsbürgerkarte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Onlinefunktion
- Bund- oder BayernID-Konto mit ELSTER-Zertifikat
Für Firmen:
- Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
Das Bürgerserviceportal erreichen Sie hier. Eine Anleitung finden Sie unter dem Punkt "Merkblätter".
Weitere Informationen:
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Bürgerservice alle Sachbearbeiter | 08342/911-444 | -123 | Bürgerservice | |
Notwendige Unterlagen
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| NZ | TZ | WZ | UM | ADR | AB |
| Fahrzeugschein (ZB I)* | | | X | X | | X |
Fahrzeugbrief (ZB II)* | X | X | | (X)4 | | (X)5 |
akt. Kennzeichen* | | | X | (X)1 | (X)1 | X |
eVB-Nummer | X | X | X | (X)4 | | |
HU-/SP-Bericht | | | (X)2 | (X)2 | (X)2 | |
Reservierungs-PIN | (X)3 | (X)3 | | (X)3 | | |
Verwertungsangaben | | | | | | (X)5 |
* mit Sicherheitscodes
1 = bei Kennzeichenwechsel
2 = falls im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) der aktuelle Bericht nicht vorliegt
3 = bei Verwendung eines vorab reservierten Kennzeichens
4 = bei Halterwechsel
5 = bei Entsorgung des Fahrzeuges
Entstehende Kosten
Die entstehenden Kosten können Sie der Gebührenübersicht unter dem Punkt "Merkblätter" entnehmen.Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten für das Prägen von Kennzeichen anfallen können.