Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen
Wurde die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen, kann mit Ablauf der Sperrfrist nicht ohne weiteres eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, muss ein Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, dieser kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist vorgelegt werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft Ihren Antrag, ob Bedenken gegen die körperliche, geistige oder charakterliche Eignung bestehen, um eine Fahrerlaubnis neu zu erlangen.
Erst wenn sich bei der Prüfung des Antrages keine Bedenken gegen die Eignung ergeben, darf ein neuer Führerschein ausgehändigt werden.
Notwendige Unterlagen
Für Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- Antragsformular
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45) - nicht älter als ein Jahr
- Unterschriebenes Kontrollblatt
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Führungszeugnis (Belegart O)
Für die Klassen C, C1, CE, C1E:
- Antragsformular
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45) - nicht älter als ein Jahr
- Unterschriebenes Kontrollblatt
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliche Bescheinigung (Hausarzt)
- Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Führungszeugnis (Belegart O)
Entstehende Kosten
Erteilung ohne medizinisch-psychologische Untersuchung | 135,10€ |
Erteilung mit medzinisch-psychologischer Untersuchung | 155,10€ |
Evtl. vorläufiger Führerschein | 8,70€ |