Bayerisches Straßen- und Wegerecht

Die Verkehrsbehörde ist zuständig für Fragen rund um das Bayerische Straßen- und Wegerecht, also die Widmung und Funktion von Straßen und Wegen. Der Bau, die Unterhaltung, die rechtliche Sicherung und die verwaltungsmäßige Betreuung der öffentlichen Straßen gehören zu den wichtigen Aufgaben der Daseinsfürsorge, denn erst der Gebrauch der Straßen ermöglicht dem Bürger die angemessene Nutzung seines Eigentums und die Ausübung seiner Freiheitsrechte. Anderseits gilt es, die verschiedenen Nutzungsinteressen mit den öffentlichen Belangen in Übereinstimmung zu bringen, die Grundstücke zu beschaffen, die Kosten aufzubringen und so weiter.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Köpf
Sachbearbeiter
08342 911-304-553D 060
Herr Haltmayr
Stellvertreter
08342 911-218-97218D 068

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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