Fahrgastbeförderungsschein
Einer zusätzlichen Erlaubnis zur allgemeinen Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder auch Personenbeförderungsschein) bedarf,
- wer einen Krankenkraftwagen führt,
- wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig bis zu acht Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Grundsätzlich wird die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung befristet für nicht mehr als fünf Jahre erteilt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Bürgerservice alle Sachbearbeiter | 08342/911-444 | -123 | Bürgerservice | |
Notwendige Unterlagen
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde Ihres Führerscheines (nur wenn dieser nicht vom LRA Ostallgäu ausgestellt wurde)
- EU-Scheckkartenführerschein (in Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. alten Fahrgastbeförderungsschein (in Kopie)
- Ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr. 1 zur FeV)
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2 FeV)
- Erweitertes Führungszeugnis der Belegart "OE" (bei der Gemeinde zu beantragen und direkt an das Landratsamt zu schicken)
- Nachweis, dass der Antragsteller eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 FeV aufgeführten Staaten seit mindestens 2 Jahren bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr - besitzt, oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat
Bei erstmaliger Erteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr:
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
Zusätzlich bei Eintragung Krankenkraftwagen:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (min. 9 UE)
Entstehende Kosten
Erteilungsgebühr | 38,80€ |
Verlängerungsgebühr | 32,90€ |
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Gesetzliche Grundlagen
Bei der Beantragung eines Personenbeförderungsscheines ist auch der "alte" Führerschein in einen EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen.