Umtausch in den EU-Scheckkartenführerschein (Pflichtumtausch)
Mit dem sogenannten Pflichtumtausch müssen alle alten deutschen Führerscheindokumente schrittweise in einen Führerschein im EU-Scheckkartenformat umgetauscht werden. Zu den alten Führerscheinen zählen sowohl die grauen/ rosanen Papierführerscheine, als aus EU-Scheckkarten, die bis zum 18.01.2013 unbefristet ausgestellt wurden.
Bis zu welchem Stichtag Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, erfahren Sie hier:
"Übersicht Umtauschfristen"
Aktuelle Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet und müssen danach wieder verlängert werden.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Bürgerservice alle Sachbearbeiter | 08342/911-444 | -123 | Bürgerservice | |
Notwendige Unterlagen
- Aktueller Führerschein
- Personalausweis (Vorder- und Rückseite in Kopie oder Reisepass
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45) - nicht älter als ein Jahr
- Unterschriebenes Kontrollblatt
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht durch den Landkreis Ostallgäu erteilt wurde)
Entstehende Kosten
Umtauschgebühr | 25,30 € |
zzgl. Direktversand | 5,10 € |
Bei Antragstellung im Landratsamt, oder Abgabe des Antrages in der Außenstelle Füssen wird Ihnen der neue Führerschein per
Direktversand von der Bundesdruckerei nach Hause geliefert.
Hierfür ist es erforderlich, das aktuelle Fahrerlaubnisdokument vor Ort zu entwerten.