Umtausch eines befristeten oder alten Führerscheins

Seit 2019 wurde festgelegt, dass alle "alten" Führerscheine (ausgestellt vor dem 19.01.2013) in ein aktuelles Dokument umgetauscht werden müssen.

Bis zu welchem Stichtag Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, erfahren Sie hier: "Übersicht Umtauschfristen"

Aktuelle Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet und müssen danach wieder verlängert werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Bürgerservice
alle Sachbearbeiter
08342/911-444-123Bürgerservice

Notwendige Unterlagen

  • Aktueller Führerschein
  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite in Kopie oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45) - nicht älter als ein Jahr
  • Unterschriebenes Kontrollblatt
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht durch den Landkreis Ostallgäu erteilt wurde)

Entstehende Kosten

 Gebühr   25,30€ 

Formulare

Merkblätter

Besonderheiten

Der EU-Führerschein kann auch über die Heimatgemeinde beantragt und ausgehändigt werden.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17.30
Mi.       7.30 - 12.30
Do.      7.30 - 19.00
Fr.       7.30 - 12.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Die weiteren Bereiche:
Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.    7.30 - 16.00
Do.  7.30 - 17.30

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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