Spitz-, Pauschal- und Restkostenabrechnungen kreiseigener Schulen
Die sogenannten Spitzabrechnungen (fällig nach Rechnungsstellung) des Landkreises Ostallgäu für die Sonderpädagogischen Förderzentren, die Technikerschule und die Berufsschule werden unter Berücksichtigung des laufenden Schulaufwands gem. Art. 10 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) erstellt.
Die Pauschalen für die sogenannten Pauschalabrechnungen des Landkreises (fällig zum 01.07. eines jeden Jahres) für die Realschulen und Gymnasien werden durch den Bayerischen Landkreistag im zweijährigen Rhythmus gem. Art. 10 Abs. 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) festgesetzt. Die Pauschale für die Landwirtschaftsschule wird durch die Bayerische Staatsregierung in der Gastschulbeitragsverordnung Landwirtschaft (GBLwV) festgesetzt.
Die Aufgabenverantwortlichen des Landkreis Ostallgäu erhalten von allen kreiseigenen Schulen Schülerlisten zum maßgebenden Stichtag. Anschließen werden die Gastschulbeiträge von den Aufgabenverantwortlichen berechnet (Spitz- und Pauschalabrechnungen) und der jweiligen Stadt/Landkreis/Freistaat in Rechnung gestellt.
Bei den Restkosten handelt es sich um Kosten, die für die Unterbringung von Schülern während der Blockwochen in den Schülerheimen, privaten Unterkünften o.ä. anfallen. Diese können - wie auch die Gastschulbeiträge - mit den jeweiligen Kommunen/Freistaat abgerechnet wrden.
Der Landkreis muss den Schülern der Tourismusfachklassen der Berufsschule Ostallgäu – Außenstelle Füssen eine Unterkunft bereitstellen, da an dieser Berufsschule ein Fachsprengel für Tourismuskaufleute gebildet worden ist. Den untergebrachten Schülern werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung abzüglich eines angemessenen Eigenanteils für die Verpflegung ersetzt (Art. 10 Abs. 8 BaySchFG). Der Staat gewährt für diese Kosten einen pauschalen Zuschuss bis zur Höhe von 15 € je Unterbringungstag.
Sofern für die Bereithaltung von Unterkünften über das Wochenende oder an schulfreien Tagen Bereithaltungskosten anfallen, können diese ebenso abgerechnet werden.
Für Sie zuständig
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