Vereinspauschale
Durch die Förderung des Sportbetriebs mittels Vereinspauschale soll den Vereinen Unterstützung in der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben einerseits im personellen Bereich (wie z.B. Beschäftigung von Übungsleitern), andererseits im sachlichen Bereich der Bewirtschaftung (einschl. ggf. Anmietung) notwendiger Räume und Flächen oder ihrer Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten gewährt werden.
Der Antrag auf Bewilligung einer Vereinspauschale muss bis spätestens 01. März des jeweiligen Antragsjahres (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Ostallgäu eingehen. (Den aktuellen Antrag auf Bewilligung einer Vereinspauschale finden Sie jährlich Anfang Januar auf unserer Homepage.)
Für die Bewilligung des Antrags müssen die Allgemeinen Fördervoraussetzungen nach Teil 1 Abschnitt A der Sportförderrichtlinien (SportFöR) siehe Anlage erfüllt sein.
Die Regierung von Schwaben teilt dem Landkreis Ostallgäu die jährlich zur Verfügung stehende Summe der Vereinspauschale mit. Anhand dieser Mitteilung bewilligt der Landkreis Ostallgäu den Vereinen die staatliche Zuwendung.
Eine Bewilligung unterbleibt, sofern der Verein die Bagatellgrenze (500 ME) nicht erreicht.
Hinweis zum Datenschutz
Als verantwortliche Stelle sind wir als Landkreis Ostallgäu gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, Sie ausführlich über die verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die hierfür geltenden Datenschutzhinweise stehen Ihnen über Internet:
https://www.landkreis-ostallgaeu.de/datenschutzhinweise.html zur Einsicht bereit und werden Ihnen auf Anfrage auch gerne zugestellt.
Achtung technischer HinweisUm Fehler beim Öffnen des Formulares zu vermeiden, bitte Adobe Reader verwenden.
Energiepreiszuschuss für Sport- und SchützenvereineBis zum 15. Mai 2023 können Sport- und Schützenvereine einen Antrag auf Gewährung eines Energiepreiszuschusses beim Landratsamt Ostallgäu einreichen. Der staatliche Zuschuss soll den Vereinen helfen, die Sportanlagen trotz steigender Energiekosten offen zu halten.
Eine Antragstellung ist nur für Vereine möglich, die bereits einen Antrag auf Vereinspauschale 2023 gestellt und bewilligt bekommen haben.
Die entsprechenden Vollzugshinweise und der zu verwendende Antrag ist auf dieser Seite unter "Formulare" abrufbar.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
---|
Frau Kögel Sachbearbeiterin | 08342 911-264 | -564 | C 411 |  |
Frau Köhler Stellvertreterin | 08342 911-434 | -558 | C 411 |  |
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.