Finanzen / Schulbetrieb / Sportförderung

Bezirksumlage

Wie die Landkreise verfügen auch die Bezirke nicht über eigene Einnahmen in Form von Steuern. Daher muss der Bezirkshaushalt auf zwei Wegen finanziert werden:
• Ein Teil wird durch die Erhebung von Leistungsentgelten für die Benutzung der bezirkseigenen Einrichtungen gedeckt.
• Der darüber hinaus benötigte Anteil wird durch die Bezirksumlage in den kreisfreien Gemeinden und Landkreise des jeweiligen Bezirksgebietes erhoben.

Die Höhe der Bezirksumlage wird in von-Hundert-Sätzen der Umlagegrundlagen bemessen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Inning
Sachbearbeiter
08342 911-498-558C 418

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr.: 7.30 - 12.30
Di.:    7.30 - 16.00
Do.:   7.30 - 17.30

sowie nach Terminvereinbarung.

Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.      7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 13.00

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu, Außenstelle Füssen
Herzogstr. 3
87629 Füssen
Telefon: 08362 93874-0
Fax: 08362 93874-20

Öffnungszeiten

Mo. - Fr.: 8.00 - 12.30
zusätzlich
Do.: 14.00 - 17.30

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