Kommunaler Finanzausgleich
Der Kommunale Finanzausgleich umfasst Regelungen, die die Verteilung der Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen zwischen den Gebietskörperschaften betreffen.
Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs
• verbessert der Staat die Finanzausstattung der drei kommunalen Ebenen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke), damit diese über ausreichende Mittel für die Erfüllung ihrer und staatlich übertragenen Aufgaben verfügen,
• regelt der Staat die Finanzierung der Landkreise und Bezirke,
• werden unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten der einzelnen Kommunen entsprechend ihrem Bedarf zu einem hohen Grad ausgeglichen,
• werden kommunale Investitionsmaßnahmen gezielt unterstützt und
• die Kommunen durch staatliche Leistungen bei der Finanzierung laufender Aufgaben entlastet.
Der Kommunale Finanzausgleich hat vor allem zwei Ziele. Zum Einen sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Zum Anderen soll der Finanzausgleich eine den Aufgaben angemessene Finanzverteilung zwischen den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen sicherstellen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
---|
Herr Inning Sachbearbeiter | 08342 911-498 | -558 | C 418 | |