Bußgeldverfahren

Nach der allgemeinen Vorschrift des § 117 OWiG kann bei „unzulässigem Lärm“ ein Bußgeldverfahren angezeigt sein. Nach dieser Vorschrift handelt ordnungswidrig, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Euband
Sachbearbeiterin (rechtlich)
08342 911-388-542D 326
Frau Osterried
Sachbearbeiterin (rechtlich)
08342 911-372-542D 330

Notwendige Unterlagen

Das Verfahren wird von Amts wegen durchgeführt, es sind keine Unterlagen vorzulegen.

Entstehende Kosten

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Bußgeldkatalog. Zusätzlich werden Gebühren und Auslagen erhoben.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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