Landespflegegeld
Der Freistaat Bayern investiert 400 Mio. Euro damit Pflegebedürftige in Bayern
ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich bekommen – und zwar schnell und unbürokratisch. Sie erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: Ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.
Anspruchsvoraussetzungen
Wer bekommt das Landespflegegeld?
• Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
• Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragstellung
• Unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.
Wie hoch ist das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Hier geht es zur Darstellung des Landespflegegeldes auf dem Internetauftritt der Bayerischen Staatsregierung.
...und hier geht es zum Antrag für Landespflegegeld direkt